Grundstücke werden unter anderem nach der Art der Nutzung unterschieden. Im Grundbuch werden die Nutzungszwecke der Grundstücke näher festgehalten. Ein Grundstück kann aus einem Hauptgrundstück und Nebengrundstück bestehen. Auf dem Hauptgrundstück können die Hauptgebäude zum Wohnen gebaut werden. Ein Hauptgrundstück dient auch zur Zuordnung der Wohnadresse des Eigentümers. In bestimmten Fällen können Wohngebäude auch in Nebengrundstücke fallen und trotzdem als Wohngrundstück genutzt werden, zum Beispiel wenn das Hauptgrundstück zu klein ist. Auf den Nebengrundstücken können Gebäude wie Garagen errichtet werden. Nebengrundstücke sind allerdings nicht als Hauptgrundstücke zum Errichten von Wohngebäude formal gedacht. Mehrere Grundstücke können ggfls. zu einem Grundstück vereint werden, dies geschieht durch Erklärung des Eigentümers. Das neue Grundstück wird dann ins Grundbuch eingetragen. Im Grundbuch werden im Bestandsverzeichnis Lage und Größe des Grundstücks nach dem Liegenschaftskataster eingetragen. Im Grundbuch wird auch der Verwendungszweck der Grundstücke und Flurflächen festgehalten. Zu prüfen ist generell, ob es sich um ein Hauptgrundstück handelt, was mit Wohnobjekten bebaut werden darf, oder ob es sich um ein Nebengrundstück handelt, dass nur mit bestimmten Nebenobjekten bebaut werden darf. Die Hauptgrundstücke haben auch eine Erschließung gegenüber den öffentlichen Infrastrukturen. Nebengrundstücke sind zum Beispiel auch Grundstücke, die mit einer Laube oder Ähnlichem bebaut werden können. Gerade in den Städten werden immer wieder Nebengrundstücke gesucht, die zur Nebennutzung gedacht sind, aber nicht die Fläche für ein Wohngebäude reflektieren. Grundstücke, die auf Grund des Zuschnitts und der Lage nicht als selbstständig als Baugrundstück genutzt werden können, aber in Verbindung mit Nachbargrundstücken als Hauptgrundstück zum Wohnen verwendet werden sollen, nennt man Schikanierzwickel. Bei den Objektbeschreibungen zum Verkauf von Grundstücken werden in der Regel die Bebauungen der Hauptgrundstück und die Bebauung und Nutzung der Nebengrundstücke ausgewiesen. Für alle Nutzungen muss eine baurechtliche Genehmigung vorliegen. Die Preise für Baugrundstücke ist natürlich von der Region und dem Erschließungsgrad abhängig. Durch die amtlichen Bebauungspläne kann man feststellen, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Unterscheiden muss man bei den kommunizierten Angeboten generell zwischen Bauland und Bauerwartungsland. Der Begriff Bauerwartungsland in Anzeigen sagt nicht aus, wie bestimmte Flächen bebaut werden können. Nur der Bebauungsplan (B-Plan) regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung. Die Gemeinde legt den B-Plan als Ortsgesetz fest. Sehr wichtig sind auch ausgewiesene Faktoren wie Grundstücksbelastungen und die Beschaffenheit des Grundstücks. Zu unterscheiden ist auch die Erschließung des Grundstücks. Zur öffentlichen Erschließung kommen noch die Hausanschlusskosten hinzu. Ist ein Bauland voll erschlossen, so heißt dies nicht zwangsläufig, dass alle Erschließungskosten auch bezahlt sind. Die Haftung für die Kosten übernimmt in einem negativen Fall der aktuelle Eigentümer. Alle Grundstücksformalitäten sollten immer notariell beglaubigt werden. Über die Haupt- und Nebennutzungsformen der Grundstücke informieren die Bauberater und die zuständigen Baubehörden.