Arbeitslosigkeitsversicherung

Ein jeder berufstätige Mensch ist in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Dies schützt den nichtselbständigen Arbeitnehmer im Falle einer plötzlich eintretenden Arbeitslosigkeit vor den massiven finanziellen Verlusten und sichert so seine Existenz. Die Arbeitslosigkeitsversicherung hingegen ist eine private Versicherung, die man zusätzlich abschließen kann und die auch gerne von den zahlreichen Selbstständigen gewählt wird. Zumeist tritt diese Versicherung auch in Kombination mit einer anderen Versicherung auf, und man kann sie daher oftmals gerade bei Restschuldversicherung, Kreditrahmenversicherungen oder auch bei Leasing oder Ratenverträgen vorfinden. Diese Arbeitslosigkeitsversicherung ist allerdings weder im Leistungsentgelt noch in der Dauer mit der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu vergleichen. Denn zum einen zahlt diese maximal für 2 Jahre und tritt auch nicht sofort in Kraft. So kann es sein, dass man zwar eine solche Versicherung besitzt, aber trotzdem keine Leistungen erhält weil man noch in der sogenannten Wartezeit ist. gerade bei Kreditrahmenersicherungen ist dies von entscheidender Bedeutung, da man hier zahlreiche Klauseln vorfindet, die eine Versicherung von der Leistungserbringung entbindet. Dies ist der Fall bei eigener Kündigung, bei einer Arbeitslosigkeit innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss oder auch wenn man als ungelernter Arbeiter eine solche Absicherung beanspruchen möchte.