Auslandskrankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung zählt als Untergruppierung der privaten Krankenversicherung. Daher kann man sagen, dass man als gesetzlich Versicherter sich bereits im Vorfeld einer geplanten Reise bei der zuständigen Krankenkasse erkundigen sollte, ob diese auch im Ausland gilt. Denn man kann sagen, dass dieses vielerorts nicht der Fall ist und man sich hier gerade bei Aufenthalten außerhalb der Europäischen Union absichern sollte, ob das jeweilige Reiseland im Sinne des Länder-Versicherungsabkommen beteiligt ist. Es lohnt sich jedoch in den meisten Fällen eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, da diese in der Regel die Kosten von akut auftretende Krankheiten wie Zahnschmerzen, notwendige Operationen, aber auch die anfallenden Arznei- und Heilmitteln sowie auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland abdeckt. Natürlich geht man gerade in der schönsten zeit des Jahres sicherlich nicht von einem solchen Unglücksfall aus, aber man kann sicherlich den Urlaub unbeschwerter genießen, wenn man weiß das man für den Ernstfall vorgesorgt hat. Sogenannte Standardpolicen die sehr empfehlenswert sind decken nämlich meist einen Zeitraum von sechs Wochen ab und muten auch in der Beitragszahlung attraktiv an. Hierbei sollte man sich natürlich fachlich beraten lassen.