Berufsunfähigkeitsversicherung

Spätestens seit der gravierenden Rentenreform tritt auch die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer besonderen Bedeutung auf. Denn diese vorbeugende Versicherung sollte bei jedem arbeitenden Menschen eine entscheidende Beachtung finden und in jedem Fall vorhanden sein. Denn diese Versicherung, die neben der Unfallversicherung zur Gruppierung der Invaliditätsversicherung gezählt wird, sorgt im eintretenden Schadensfall dafür, dass der eigene Unterhalt gesichert ist. Hierzu muss man wissen, dass die Leistungen der gesetzlichen Kassen und Versicherungen gerade in diesen Fall keine nennenswerten Leistungen parat halten und man seit der Rentenreform bei einem Schadensfall eine solche Differenz zwischen Lebenskosten und Leistungsentgelt verzeichnet, die so manchen Arbeitnehmer in den finanziellen Ruin treibt. Daher ist es um so entscheidender, dass man hier eine private Vorsorge trifft. Denn diese füllt die entstehende Lücke souverän, und tritt auch bei Menschen in Kraft, die generell keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen haben. Dies ist beispielsweise der Fall bei Kindern, Hausfrauen oder auch Selbstständigen. Allerdings muss man hier noch unterscheiden zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Denn auch hier gibt es seit der Rentenreform eine gravierende Veränderung, die zum Nachteil des gesetzlich Versicherten agiert. Man kann sagen, dass sich erschreckender Weise auch heute noch viele Menschen noch nicht mit den Folgen einer Berufsunfähigkeit oder auch einer Erwerbsunfähigkeit vertraut gemacht haben und in dem vertrauensseligen Glauben leben, dass dies einerseits das gleiche bezeichnet und zum anderen sicherlich der Staat dafür Sorge tragen wird, dass man auch im Schadensfall ausreichend versorgt ist. Dies ist jedoch keineswegs so, und man muss gerade im bereich der Erwerbsunfähigkeit unbedingt eine eigeninitiative Vorsorge treffen. Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass die Vorraussetzung für eine Erwerbsunfähigkeit und den daraus resultierenden gesetzlichen Ansprüchen auf eine eventuelle Rente sich aus einer Karenzprognose ergeben, die dem Betroffenen eine nicht absehbare Heilung seiner Einschränkung über einen Zeitraum von 6 Monaten bescheinigt. Diese Dauer von 6 Monaten dient der effektiven Heilung und soll zum Erlangen der körperlichen Kräfte dienen. Während dieser Zeit ruhen auch eventuelle Rentenansprüche, und sollten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeglichen werden, sofern kein anderer Träger vorhanden ist.