Betriebsunterbrechungsversicherung

Im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung befasst sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die umgangssprachlich auch Ertragsausfallversicherung genannt wird, mit den Schäden die aus einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung resultieren. Diese Betriebsunterbrechungsversicherung tritt dann in ihre einzelnen Leistungsmerkmale, wenn beispielsweise in Folge eines Feuer, Sturms oder auch Wasserschadens der laufende Betrieb zum Stillstand kommt und man daher seine betrieblichen Tätigkeiten nicht ausüben kann. Auch bei einem Einbruch oder einen technischen Defekt kann diese Versicherung den entstehenden Schaden ausgleichen. Hierbei werden aber nur die laufenden Kosten sowie die verloren gegangenen Gewinne gedeckt, aber nicht der eigentliche Schaden beglichen. Daher lohnt sich eine solche Betriebsunterbrechungsversicherung für jedes Unternehmen, dass entweder produziert und damit einen hohen Gewinn erzielt, in der zeitlichen Verpflichtung gegenüber Dritten steht oder auch hohe Kosten wie Personal oder Miete verzeichnet. Ergänzend muss man aber anführen, dass sich zu dieser Betriebsunterbrechungsversicherung unbedingt eine umfassende Betriebhaftpflichtversicherung sowie auch spezifische Absicherungen zur Schadensregulierung an Gebäuden und Räumen hinzu gesellen sollte. Daher wird diese Versicherung oftmals in Kombination mit anderen vorbeugenden Betriebsversicherungen angeboten.