Besicherung

Zu Zeiten der Finanzkrise sind viele Unternehmen und auch Privatpersonen nicht mehr zahlungsfähig. Andere wiederum können ihr Kapital nicht richtig einschätzen und landen in der Schuldenfalle. Um solch einem Szenario entgehen zu können, muss man möglicherweise ein Kredit aufnehmen. Auch bei einem Bauvorhaben oder anderen großen Investitionen ist es manchmal nötig, ein Kredit aufzunehmen. Im Rahmen dieser Kreditvergabe fällt auch oft der Begriff der Besicherung. Die Besicherung ist die Absicherung des Darlehens. Sie wird auch als Kreditsicherheit bezeichnet. Damit wollen sich die Banken oder die Kreditgeber entsprechend absichern, um einen gewissen Rückhalt zu haben. Im Falle, dass der Kreditnehmer nicht zahlen kann, ist der Kreditgeber trotzdem mit abgesichert und erleidet keinen großen Verlust. Generell unterscheidet man bei banküblichen Kreditsicherheiten zwischen den dinglichen, personellen und rechtlichen Sicherheiten.

Die dringlichen Sicherheiten sind dabei zum Beispiel die Grundschuld und die Hypothek. Vor allem bei Immobilienfinanzierungen sind die Häuser oder Grundstücke mit der Kreditsumme belastet. Ist der Kreditnehmer nicht mehr zahlungsfähig, so wird das Haus oder Grundstück verkauft und der Erlös geht zu dem gewissen Teil der Grundschuld an den Kreditgeber. Im Grundbuch sind diese Schulden immer mit verzeichnet und können beim Verkauf gelöscht werden. Diesen Vorgang nennt man grundpfandrechtliche Belastung der Immobilie. Ist der Betrag, der beim Verkauf erzielt wird, kleiner als die Schuld, so hat die Bank oder der Kreditgeber einen gewissen Verlust, den er so hinnehmen muss. Bei Geschäftskrediten werden als dingliche Sicherheit auch Maschinen oder die Geschäftsausstattung an die Bank verpfändet. Aus diesem Verkaufserlös kann ebenso der Kredit getilgt werden.

Die personellen Sicherheiten sind zum Beispiel die verschiedenen Formen der Bürgschaft. Der Bürge verpflichtet sich hier, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen und im Falle eines Zahlungsausfalls, den Kredit wieder zurückzahlen zu können. Die Bürgschaft verliert allerdings nicht einmal bei Tod ihre Gültigkeit. Dabei spiel es keine Rolle, ob der Bürge oder der Kreditnehmer stirbt. Sie erlischt mit Ablauf der vertraglich festgelegten Frist oder der vollständigen Rückzahlung des Kredites. Die Lohn- und Gehaltsabtretung ist zum Beispiel eine rechtliche Besicherung. Die Bank hat hier das Recht, den pfändbaren Teil des Gehaltes des Kreditnehmers zu bekommen, wenn dieser seinen Kredit nicht weiter abzahlen kann. In der Regel wird hier eine Gehaltsabtretung vereinbart. Dabei gibt es den Unterschied, ob der Arbeitgeber informiert wird oder nicht. Auch die Abtretung einer Kapitallebensversicherung an die Bank wird als rechtliche Kreditsicherheit verstanden. Eine Besicherung ist bei einem Kredit immer sehr wichtig. Ohne diese kann man oftmals keinen Kredit erhalten, denn die Bank oder der Kreditgeber brauchen gewisse Sicherheiten. Kann man diese Sicherheiten jedoch vorweisen, so sollte es kein Problem sein, ein Kredit zu bekommen. Die Besicherung wird auch nur im Notfall genutzt, wenn eine Zahlungsunfähigkeit eintritt. Ein Kredit ist immer eine Verbindlichkeit, die auch vererbt werden kann, wenn man stirbt. Um die Zahlungen kommt man dann selbst als Erbe nicht herum. Die Kreditschulden werden direkt vererbt und der Kreditvertrag ist von allen Erben gleichermaßen zurückzuzahlen. Man kann das Erbe zwar ausschlagen, dann aber nur komplett. Auch Schulden können vererbt werden.

Avalkredit

Bei dem Avalkredit handelt es sich um ein spezielles Darlehen, das heute von zahlreichen Finanzunternehmen angeboten wird. Obwohl verschiedene Darlehen als solcher Kredit angeboten werden, ist die Bezeichnung nicht sonderlich geläufig. Hinter dem Avalkredit verbirgt sich ein Bürgschaftskredit.

Blankokredit

Obwohl der Blankokredit heute in zahlreichen Darlehensangeboten angeboten wird, wissen nur die wenigsten Menschen, was sich hinter dem Blankokredit verbirgt. Zahlreiche Finanzunternehmen bieten heute dieses Darlehen an. Bei dem Blankokredit handelt es sich bis heute um einen der Klassiker auf dem Finanzmarkt.

Bürgschaftskredit

Verschiedene Darlehen mit unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten können heute als Bürgschaftskredit bezeichnet werden. Bei dem Bürgschaftskredit handelt es sich um ein Darlehen, bei dem ein Finanzunternehmen als zusätzliche Sicherheit eine Bürgschaft einer dritten Person verlangt.

Diskontkredit

In den letzten Jahren hat sich der Diskontkredit zu einem gängigen Darlehensangebot entwickeln können. Heute wird dieses Darlehen ausgehend von den Finanzunternehmen sowohl den Privatkunden als auch den verschiedensten Unternehmen angeboten. Der Diskontkredit verfügt jedoch über erhebliche Sonderregelungen.

Grundpfandkredit

Bei dem Grundpfandkredit handelt es sich um eine Form des Pfandkredites. Er unterliegt hinsichtlich der Handhabung und der Regelungen einzelnen Besonderheiten. Angeboten wird der Grundpfandkredit von den verschiedensten Finanzunternehmen.

Hypothekenkredit

Der Hypothekenkredit konnte sich in den letzten Jahren als Angebot der Finanzunternehmen etablieren. Als Hypothekenkredit werden Darlehen bezeichnet, die mit einer Hypothek versehen sind. Heute ist in der Regel bei einer Hausfinanzierung auch von einem Hypothekenkredit die Rede.

Personalkredit

Der Personalkredit ist in Deutschland auch unter dem Namen Arbeitgeberdarlehen bekannt. Er wird heute von einzelnen Unternehmen gewährt. Der Personalkredit unterliegt in Deutschland besonderen Regelungen, da es sich hierbei um ein Darlehen handelt, das ausgehend von dem Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewährt wird.

Pfandkredit

Der Pfandkredit ist ein Darlehen, bei dem die Darlehensnehmer durch einen Wertgegenstand Geld erhalten. Bei diesem Wertgegenstand kann es sich um die verschiedensten Angebote handeln. Der Pfandkredit ist eine sehr alte Darlehensform, die in den letzten Jahren immer deutlicher an Bedeutung gewinnen konnte.

Realkredit

Der Realkredit wird heute vor allem in Zusammenhang mit den verschiedensten langfristigen Darlehen gewährt. Angeboten wird er von den meisten Finanzunternehmen. In den vergangenen Jahren kam es in Bezug auf den Realkredit zu einzelnen gesetzlichen Änderungen und auch Anpassungen.

Sachkredit

Der Sachkredit ist bei den Finanzunternehmen aufgrund der hohen Absicherung so beliebt. Heute kann bei dem Sachkredit zwischen verschiedenen Möglichkeiten und Optionen unterschieden werden. Bei den Experten ist dieses Darlehen auch als Realkredit bekannt und wird als solcher angeboten.

Wechseldiskontkredit

Bei dem Wechseldiskontkredit handelt es sich um ein sehr komplexes Darlehen, das zudem zahlreichen Sonderregelungen unterliegt. Heute wird es von mehreren Finanzunternehmen in Deutschland gewährt. Die Vorteile, durch diesen Kredit entstehen, liegen in der Regel bei dem Unternehmen, das involviert wird.

Wechselkredit

In Deutschland unterliegt der Wechselkredit den Sonderregelungen. Bei diesem handelt es sich um ein eigenständiges Darlehensangebot, das unter anderem durch die individuellen Bankbedingungen charakterisiert wird. Bei dem Wechselkredit handelt es sich um einen Diskontkredit auf.