Zu Zeiten der Finanzkrise sind viele Unternehmen und auch Privatpersonen nicht mehr zahlungsfähig. Andere wiederum können ihr Kapital nicht richtig einschätzen und landen in der Schuldenfalle. Um solch einem Szenario entgehen zu können, muss man möglicherweise ein Kredit aufnehmen. Auch bei einem Bauvorhaben oder anderen großen Investitionen ist es manchmal nötig, ein Kredit aufzunehmen. Im Rahmen dieser Kreditvergabe fällt auch oft der Begriff der Besicherung. Die Besicherung ist die Absicherung des Darlehens. Sie wird auch als Kreditsicherheit bezeichnet. Damit wollen sich die Banken oder die Kreditgeber entsprechend absichern, um einen gewissen Rückhalt zu haben. Im Falle, dass der Kreditnehmer nicht zahlen kann, ist der Kreditgeber trotzdem mit abgesichert und erleidet keinen großen Verlust. Generell unterscheidet man bei banküblichen Kreditsicherheiten zwischen den dinglichen, personellen und rechtlichen Sicherheiten.
Die dringlichen Sicherheiten sind dabei zum Beispiel die Grundschuld und die Hypothek. Vor allem bei Immobilienfinanzierungen sind die Häuser oder Grundstücke mit der Kreditsumme belastet. Ist der Kreditnehmer nicht mehr zahlungsfähig, so wird das Haus oder Grundstück verkauft und der Erlös geht zu dem gewissen Teil der Grundschuld an den Kreditgeber. Im Grundbuch sind diese Schulden immer mit verzeichnet und können beim Verkauf gelöscht werden. Diesen Vorgang nennt man grundpfandrechtliche Belastung der Immobilie. Ist der Betrag, der beim Verkauf erzielt wird, kleiner als die Schuld, so hat die Bank oder der Kreditgeber einen gewissen Verlust, den er so hinnehmen muss. Bei Geschäftskrediten werden als dingliche Sicherheit auch Maschinen oder die Geschäftsausstattung an die Bank verpfändet. Aus diesem Verkaufserlös kann ebenso der Kredit getilgt werden.
Die personellen Sicherheiten sind zum Beispiel die verschiedenen Formen der Bürgschaft. Der Bürge verpflichtet sich hier, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen und im Falle eines Zahlungsausfalls, den Kredit wieder zurückzahlen zu können. Die Bürgschaft verliert allerdings nicht einmal bei Tod ihre Gültigkeit. Dabei spiel es keine Rolle, ob der Bürge oder der Kreditnehmer stirbt. Sie erlischt mit Ablauf der vertraglich festgelegten Frist oder der vollständigen Rückzahlung des Kredites. Die Lohn- und Gehaltsabtretung ist zum Beispiel eine rechtliche Besicherung. Die Bank hat hier das Recht, den pfändbaren Teil des Gehaltes des Kreditnehmers zu bekommen, wenn dieser seinen Kredit nicht weiter abzahlen kann. In der Regel wird hier eine Gehaltsabtretung vereinbart. Dabei gibt es den Unterschied, ob der Arbeitgeber informiert wird oder nicht. Auch die Abtretung einer Kapitallebensversicherung an die Bank wird als rechtliche Kreditsicherheit verstanden. Eine Besicherung ist bei einem Kredit immer sehr wichtig. Ohne diese kann man oftmals keinen Kredit erhalten, denn die Bank oder der Kreditgeber brauchen gewisse Sicherheiten. Kann man diese Sicherheiten jedoch vorweisen, so sollte es kein Problem sein, ein Kredit zu bekommen. Die Besicherung wird auch nur im Notfall genutzt, wenn eine Zahlungsunfähigkeit eintritt. Ein Kredit ist immer eine Verbindlichkeit, die auch vererbt werden kann, wenn man stirbt. Um die Zahlungen kommt man dann selbst als Erbe nicht herum. Die Kreditschulden werden direkt vererbt und der Kreditvertrag ist von allen Erben gleichermaßen zurückzuzahlen. Man kann das Erbe zwar ausschlagen, dann aber nur komplett. Auch Schulden können vererbt werden.