In Deutschland ist die Ausgabe von Unternehmensbeteiligungen in Form von Aktien im Aktiengesetz vom September 1965 geregelt. Dieses Gesetz wurde letztmalig im Mai 2009 geändert. Die aktuellen Änderungen findet man im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz über die Ausgabe und den Handel von Aktien regelt von der Gründung der Kapitalgesellschaft bis zu deren Auflösung durch Gerichtsbeschluss alles. Da es im letzten Teil auch Straf- und Bußgeldvorschriften enthält, zählt es in der deutschen Gesetzgebung auch zu den so genannten nebenstrafrechtlichen Regelungen. Im Aktiengesetz sind auch die unterschiedlichen Unternehmensformen genau kategorisiert, die berechtigt sind, ihr Kapital durch die Ausgabe von Aktien erhöhen zu können. Da größere Aktiengesellschaften auch die Größe von Konzernen annehmen können, hat man sogar das Konzernrecht im deutschen Aktiengesetz mit integriert.
Das Aktiengesetz regelt auch die inhaltliche Bedeutung einer Aktie. So kann die Aktie einen Teil des Grundkapitals eines Unternehmens darstellen. Im Gesetz über die Ausgabe, den Erwerb und den Handel mit Aktien in Deutschland ist auch genau geregelt, welche Pflichten und Rechte die Ausgeber der Aktien und ihre Käufer haben. Dabei unterscheidet das Gesetz zum Beispiel beim Stimmrecht nach der Stammaktie und der Vorzugsaktie. Mit der Stammaktie ist immer auch ein Stimmrecht verbunden, während die Vorzugsaktie bei der Ausschüttung der Dividenden eine Vorrangstellung eingeräumt bekommt. Die Stimmrechte in der Aktionärsversammlung sollte man auch wahrnehmen, denn es ist eine Möglichkeit, die Unternehmenspolitik ein Stück weit aktiv mitbestimmen zu können.
Eine weitere Unterscheidung der Aktien ergibt sich aus der Übertragbarkeit und damit der Handelbarkeit des Wertpapiers. Bei der Namensakte ist jeder einzelne Aktionär einer Kapitalgesellschaft im Unternehmensbuch eingetragen. Bei der so genannten vinkulierten Namensaktie darf ein Verkauf sogar nur mit Genehmigung der ausgebenden Kapitalgesellschaft getätigt werden. Deutlich häufiger trifft man im Alltag auf die Inhaberaktie. Sie lässt sich auch jederzeit handeln. Üblich ist der Verkauf an den Börsen, wo der jeweilige Handelspreis der Aktien immer vom aktuellen Angebot und der herrschenden Nachfrage bestimmt wird. Werden dort größere Transaktionen zum Beispiel durch Versicherungen, Banken und Fondsgesellschaften getätigt, kann das sehr deutliche Auswirkungen auf den jeweiligen Kurs der Aktien haben.
Der Verkauf ausgegebener Aktien durch die Kapitalgesellschaft wird in der Fachsprache Emission genannt. In Deutschland ist der Vertrieb der Aktien über Investmentbanken oder Fondgesellschaften die üblichste Form. Dort kann man die Aktien bei der Ausgabe zum Nennwert kaufen. Als Nennwert bezeichnet man den Ausgabepreis, der auf dem Wertpapier aufgedruckt ist. Dieser Nennwert kann in der Folge durch einen umfangreichen Handel teil sehr erheblich vom Handelspreis abweichen. Einige Aktien gewinnen durch den Umfang des Handels eine so enorme Bedeutung, dass sie in einen der Indizes aufgenommen werden können. In Deutschland ist das hauptsächlich der DAX, in Amerika der Dow Jones und in Asien der Nikkei. Anderseits können Aktien vom Handelswert auch so weit abrutschen, dass sie in die Pennystocks fallen, wie man in den USA die Aktien nennt, deren Handelspreis pro Stück unter einem Dollar liegt.