Ein Versicherer ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt. Er muss in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen sein, meist in Rechtsform einer Gesellschaft. In anderen Ländern kann ein Versicherer auch als Einzelperson auftreten. Rechtlich zulässig ist ein solches Unternehmen nur, wenn es Versicherungsgeschäfte betreibt und andere Finanzdienstleistungen nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung angeboten werden. Bis ins 17. Jahrhundert wurde Versicherungsschutz nur von Privatpersonen oder Zünften gewährt. Erst danach, ab Mitte des 17. Jahrhunderts, entstanden die Versicherungsunternehmen, die überwiegend auf Seetransport- und Feuerversicherungen spezialisiert waren. Heute unterliegen alle Versicherungsunternehmen, wie z. Bsp. Banken besonderer staatlicher Kontrolle. Die Partei, die dem Versicherer gegenübersteht, ist der Versicherungsnehmer. Diesem wird der Versicherungsschutz gewährt. Alle Regelungen und Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien werden in einem Versicherungsvertrag festgehalten.
In Deutschland sind zurzeit etwa 1.400 Versicherungsgesellschaften zugelassen. Die Geschäftsgründung und -abwicklung wird durch ein Gesetz des Staates organisiert, dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Diese Vorschrift regelt unter anderem Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen und die Kapitalanlagen. Desweiteren herrscht in Deutschland eine gewisse Spartentrennung, d.h. das Lebens-, Kranken-, sowie Schaden- und Unfallversicherung müssen von jeweils rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen betrieben werden. Diese Spartentrennung hat eine Konzernbildung zur Folge, da nur so alle Versicherungsarten kompakt angeboten werden können. Wer also beispielsweise bei seinem Versicherungsvermittler eine Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, hat in Wirklichkeit drei verschiedene Verträge bei drei verschiedenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen.
Marketing und Vertrieb spielen wie bei anderen Unternehmen ebenfalls große Rolle. Viele Versicherer wollen vor allem durch Werbung auf ihre neuen Produkte, günstige Prämien und positive Testergebnisse aufmerksam machen. Ebenfalls wird oft ein Versicherungsagent für die Kundengewinnung eingesetzt. Wohlhabende Kunden oder Freiberufler nutzen hingegen oft das Wissen eines Versicherungsmaklers, um günstige Angebote aus erster Hand zu bekommen. Der Unterschied zwischen Versicherungsagenten und –makler besteht darin, dass der Makler unabhängig und im Auftrag eines Kunden eine optimale Lösung am Markt suchen und Maßstäbe sorgfältig prüfen kann. Das Geschäft der Versicherer im Internet boomt ebenfalls. In Deutschland wird ein stetiger Anstieg erwartet, während in anderen Ländern diese Variante schon lange genutzt wird. Man erwartet eine hohe Bedeutung des Internets in Verkaufsphasen und im Bereich Serviceleistung. Somit wird es für kleine Versicherer oder Versicherungsunternehmen die Situation immer schwerer, gegen die großen Unternehmen standzuhalten.
Für große Versicherungsunternehmen wird es in Zukunft wirtschaftlich vorangehen. Versicherungen gibt es wie Strand am Meer und auch an Versicherten mangelt es nicht. Diese Unternehmen werden durch verbesserte Marketingstrategien ihr Kapital und auch ihre Existenz dauerhaft sichern können. Allerdings sollte man immer prüfen, welche Versicherung wirklich nötig ist. Ob im privaten Bereich oder auch bei einem Unternehmen, nicht immer ist jede Versicherung angebracht. Vermögensschäden sind mit der Vermögensschaden-Haftpflicht für Unternehmen zum Beispiel sehr wichtig abzusichern. Auch die Betriebshaftpflicht ist wichtig. Eine Haftpflichtversicherung brauchen auch Privatpersonen. Dennoch bietet eine Versicherung auch einen guten Schutz, auf dem man nicht verzichten sollte. Die Frage dabei ist jedoch, welche Bereiche man genau versichern muss und welche nicht.