Insolvenz

Die Insolvenz kann viele Gründe haben. In erster Linie sind dies die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und eine Überschuldung. Wenn diese Kriterien eintreffen, muss man als private Person oder mit seinem Unternehmen Insolvenz anmelden. Dann kümmert sich ein Insolvenzverwalter um die nächsten Schritte und versucht entweder das Unternehmen zu erhalten oder den Wert komplett zu zerschlagen.

Die Insolvenz liegt vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Abzugrenzen ist dieser Begriff von der vorübergehenden Zahlungsstockung. Man ist nicht sofort insolvent, nur weil man mal eine Rechnung nicht zahlen kann. Wenn man aber für längere Zeit keinen grünen Zweig mehr sieht und selbst seine Steuern nicht mehr abführen kann, dann muss man Insolvenz anmelden. Mit den privaten Gläubigern kann man vermutlich noch reden und verhandeln, mit den staatlichen Gläubigern jedoch eher weniger. Die Zahlungsunfähigkeit wird vom Bund so definiert, dass ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss, wenn es nicht in der Lage ist, mindestens 90 Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten in einem Zeitraum von höchstens drei Wochen ausgleichen zu können. Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist, wenn man voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird das Geld an die Gläubiger zu zahlen. Schon, wenn man zu einem bestehenden Zeitpunkt nicht mehr alle Rechnungen zahlen kann, dann ist man Insolvenz-gefährdet. Eine Überschuldung besteht immer dann, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Dies kann natürlich auch bei einer privaten Person der Fall sein. Auch hier gibt es Insolvenzverfahren, die eingeleitet werden können, um die Schulden zu begleichen.

Als private Person hat man allerdings keine Verpflichtungen, eine Insolvenz anzumelden. Hier kann man die Schulden lange genug mit sich führen, wenn man keine Alternative hat. Ein Unternehmen darf jedoch die Insolvenz nicht verschleppen. Dies wird meistens mit einem Strafverfahren versehen. Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zwingen ein Unternehmen, die Insolvenz anzumelden. Es gibt jedoch auch Hilfe und Möglichkeiten, die Insolvenz noch rechtzeitig abzuwenden. Hier muss man sich jedoch eine professionelle Hilfe suchen, die das Unternehmen komplett überblicken wird und dann entscheidet, wie man am besten weiter vorgeht. Ist das Insolvenzverfahren jedoch erst einmal eingeleitet, gibt es kein zurück mehr. Ein Insolvenzverwalter kümmert sich dann um das Unternehmen oder die Privatperson und redet mit den Gläubigern. Das Ziel dabei ist immer die bestmögliche und gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger. Möglicherweise muss ein Unternehmen nicht zerschlagen werden, wenn die Gläubiger zufriedengestellt werden können oder sich ein Käufer für das marode Unternehmen findet. Im privaten Bereich kann man dies ähnlich anwenden. Wenn alle Gläubiger zufriedengestellt werden können, dann kann man sich einigen. Sonst würde das Insolvenzverfahren etwa sechs bis sieben Jahre dauern und man ist danach komplett schuldenfrei. Man bekommt jedoch schlechter einen Kredit, denn es gibt hier einen Schufa-Eintrag. Die Banken schauen dann auf diesen Eintrag und entscheiden, dass man schon einmal zahlungsunfähig war und keinen Kredit mehr bekommen kann.

Firmeninsolvenz

In den letzten Jahren haben sich die Zahlen der Firmeninsolvenz einer steigenden Tendenz unterzogen. In Deutschland melden jährlich zahlreichen Firmen die eigene Insolvenz an. Hinter der Firmeninsolvenz verbirgt sich eine Sonderform der Insolvenz, die unter anderem eigenständigen Regelungen und Gesetzen unterliegt.

Nachlassinsolvenz

Die Nachlassinsolvenz stellt eine Sonderform der Insolvenz dar. Sie unterliegt besonderen rechtlichen Regelungen und wird zudem als eigenständige Form betrachtet. In den letzten Jahren unterlagen die Zahlen dieser Insolvenz einer steigenden Tendenz, sodass es immer wieder zu Anpassungen der Rechtslage kam.

Privatinsolvenz

Die wirtschaftliche Lage der Menschen hat sich in den letzten Jahren einem deutlichen Wandel unterzogen. Durch diesen sind vor allem die Zahlen der Privatinsolvenz gestiegen. Hinter der Privatinsolvenz verbirgt sich ein Insolvenzverfahren, das ausschließlich für Privatpersonen gilt.

Unternehmensinsolvenz

Die Unternehmensinsolvenz ist in Deutschland auch unter der Firmeninsolvenz bekannt. In den vergangen Jahren haben sich die Zahlen der Unternehmen, die sich für ein solches Verfahren entscheiden, einer steigenden Entwicklung unterzogen. Betriebe entscheiden sich für die Unternehmensinsolvenz, wenn sie Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Verbraucherinsolvenz

Bei der Verbraucherinsolvenz handelt es sich um den rechtlich richtigen Begriff der Privatinsolvenz. Hinter diesem verbirgt sich ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das für Privatpersonen konzeptioniert wurde. Die Verbraucherinsolvenz unterliegt hinsichtlich des Ablaufs und der Handhabung einzelnen Besonderheiten.